Fortbildung
„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück“.
Lebenslanges Lernen ist wichtig und im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungspflicht unerlässlich (siehe § 49 Abs 2c ÄrzteG und § 14a Verordnung über ärztliche Fortbildung). Die OBGAM ist bemüht, ihren Mitgliedern spannende Vorträge und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten. Eine Auswahl finden Sie hier.
Gerne nehmen wir auch Ihre Vorschläge an – kontaktieren Sie uns unter office@obgam.at