Externe Fortbildungen

Fortbildungsnachweis 1.9.2021: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

 

DIE ECKDATEN ZUM FORTBILDUNGSNACHWEIS 2021

ABLAUF FORTBILDUNGSNACHWEIS 2021

Nachstehend skizzieren wir Schritte für die Auswertung 2021 und beantworten häufig gestellte Fragen.

 

Wie werden die vom Fortbildungsnachweis 2021 betroffenen Ärztinnen und Ärzte informiert, ob sie den Nachweis erfüllen?

Jede Ärztin/jeder Arzt, die/der den Fortbildungsnachweis erfüllen muss, erhält im September/Oktober 2021 ein Schreiben von der Österreichischen Akademie der Ärzte. Je nach Auswertungsergebnis kann es sich dabei um ein Bestätigungsschreiben oder um ein Erinnerungsschreiben handeln.

 

Wie ist vorzugehen, wenn der Fortbildungsnachweis zum Stichtag 1.9.2021 nicht erfüllt wurde?

Im Erinnerungsschreiben der Österreichischen Akademie der Ärzte wird auch eine „Meldefrist“ angeführt. Diese endet am 30.11.2021. Ärztinnen und Ärzte, die den Fortbildungsnachweis nicht erfüllen, können bis dahin die Unterlagen beim Fortbildungsreferat der zuständigen Landesärztekammer oder bei der Österreichischen Akademie der Ärzte vorzugsweise per E-Mail nachreichen.

Bei Nichterfüllung des Fortbildungsnachweises zum Stichtag ist der Fortbildungszeitraum von 1.9.2018 bis 31.8.2021 vorgegeben. Die Nichterbringung des  Fortbildungsnachweises zieht gemäß dem gesetzlichen Auftrag eine Meldung beim Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer nach sich.

 

Es liegen Gründe vor, die es nicht ermöglichen, den Fortbildungsnachweis zu erbringen.
Besteht nach dem 1.9.2021 die Möglichkeit einer Sonderregelung?

Die Rechtsgrundlagen zur verpflichtenden Fortbildung aller Ärztinnen und Ärzte [§ 49 Abs. 1 und Abs. 2c ÄrzteG sowie § 14a Verordnung über die ärztliche Fortbildung] ermöglichen weder vor noch nach dem Stichtag 1.9.2021 einen Ermessensspielraum. Am Stichtag wird die Fortbildungssituation aller vom Fortbildungsnachweis betroffenen Ärztinnen und Ärzte evaluiert. Es besteht die Möglichkeit, die Gründe, welche die Erbringung des Fortbildungsnachweises erschweren, gegenüber dem unabhängigen Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer glaubhaft zu machen.

 

Werden Berufsunterbrechungen beim Fortbildungsnachweis berücksichtigt?

Berufsunterbrechungen von mindestens sechs Monaten durchgehender Dauer können – bei Vorlage entsprechender Bestätigungen – den Fortbildungszeitraum verlängern Im vorgegebenen Fortbildungszeitraum 1.9.2018 bis 31.8.2021 werden etwaige Berufsunterbrechungen berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen (Mindestdauer und Vorlage von Bestätigungen) erfüllt sind.

Es besteht die Möglichkeit, die Unterbrechung auf dem Online-Fortbildungskonto abzubilden und bei Beantragung des DFP-Diploms den erweiterten Fortbildungszeitraum heranzuziehen.

 

KONTINUIERLICHE FORTBILDUNG:
Weshalb ist Lifelong Learning insbesondere bei ÄrztInnen wichtig?

In der Medizin erfolgen Entwicklungsschritte und bahnbrechende Erkenntnisse, die Wissensupdates unabdingbar machen. Zudem beschleunigt sich mit der Zunahme des Wissens gleichzeitig die Veraltung von vorhandenem Wissen. Man kann von einer Halbwertzeit des Wissens sprechen, die wie folgt angesetzt wird:

  • Schulwissen: 20 Jahre
  • Wissen aus universitärer Bildung: 10 Jahre
  • Wissen im Bereich der Technologie: 5 Jahre

[Quelle: Prange C. Organisationales Lernen und Wissensmanagement: Fallbeispiele aus der Unternehmenspraxis. Wiesbaden: Verlag Dr. Th. Gabler, 2002.]

DFP-NOTFALLSONOGRAPHIE für Allgemeinmediziner
ÖGUM-zertifizierter Basiskurs